Nach der Sitzung des "Coronakabinetts" am 03.03.2021 sind wieder Öffnungsschritte in Abhängigkeit vom Inzidenzwert in Aussicht gestellt worden.
Auch der Tennissport profitiert davon. Die wesentlichen Punkte kurz zusammengefasst:
- allgemeine Aussagen zu Tennisanlagen
- ab 08.03.21 ist das Tennisspiel im Freien unter Bedingungen erlaubt
- Maßnahmen zur Instandsetzung der Tennisanlagen sind möglich
Weitere Erläuterungen sind im BTV-Portal nachzulesen.
Der nachstehende BTV-Stufenplan zeigt die Bedingungen.

Da das Tennisspiel derzeit von den aktuellen Coronazahlen des Landkreises abhängig ist, wird nachfolgend auf die Zahlen des Landkreises Roth verlinkt.